Unser Leistungsangebot im Bereich Generation 50plus!
Das neue Alterseinkünftegesetz ist mit dem 01.01.2005 in Kraft getreten. Das bedeutet in den kommenden Jahren, dass auch Rentner/Rentnerinnen in Zukunft nicht mehr von der Steuerpflicht ausgenommen sind und ab einer bestimmten Höhe des Einkommens verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Des Weiteren haben Sie heutzutage keine Gewissheit mehr, ob das angesparte Vermögen und die vorhandenen Alterseinkünfte die Lebenshaltungskosten auch in Zukunft tragen.
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Wir prüfen, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen.
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Wir bieten Ihnen eine umfangreiche Beratung bezüglich einer erbschaft- und schenkungsteuerlichen optimalen Übertragung des Vermögens an.
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Mit unserem speziellen Kurzcheck für die 50 – 75-jährigen erhalten Sie Gewissheit, ob das angesparte Vermögen und die vorhandenen Alterseinkünfte ausreichen, die Lebenshaltungskosten auch in der Zukunft zu tragen.
Ihre Vorteile:
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Sie wissen, ob Sie zum Kreis der Steuerpflichtigen gehören, die eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen.
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Sie haben einen kompetenten Ansprechpartner, der Sie bei der Erbschaftsteuer- und Schenkungsangelegenheiten berät.
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Sie erkennen, wie Sie in der Zukunft finanziell dastehen werden.