Prüfung der Finanzbuchhaltung (auf Basis eines derzeit gültigen Kontenrahmens, z.B. SKR 03 oder SKR 04) auf Korrektheit und Plausibilität, Vornahme von Korrekturbuchungen und ggf. Erstellung korrigierter Übermittlungen.
Prüfung der Finanzbuchhaltung (auf Basis eines derzeit gültigen Kontenrahmens, z.B. SKR 03 oder SKR 04) auf Korrektheit und Plausibilität, Vornahme von Korrekturbuchungen und ggf. Erstellung korrigierter Übermittlungen.