• Erstellung einer Einnahmen- und Überschussrechnung bzw. einer Bilanz mit Anlagenbuchführung
  • Jährliche Abgrenzungsbuchungen zu Krediten, soweit noch nicht in der Buchhaltung geschehen
  • Berücksichtigung von Investitionsabzugsbeträgen bei Kriterienerfüllung
  • Bei Bilanzierern:
    • Erstellung von Handels- und Steuerbilanzen, sofern gesetzlich gefordert oder gewünscht
    • Ermittlung der latenten Steuern nach BilMoG
    • Gesellschafterkontenführung und detaillierte Zinsentwicklung
    • E-Bilanz-konforme Übermittlung an die Finanzverwaltung