- Erstellung einer Einnahmen- und Überschussrechnung bzw. einer Bilanz mit Anlagenbuchführung
- Jährliche Abgrenzungsbuchungen zu Krediten, soweit noch nicht in der Buchhaltung geschehen
- Berücksichtigung von Investitionsabzugsbeträgen bei Kriterienerfüllung
- Bei Bilanzierern:
- Erstellung von Handels- und Steuerbilanzen, sofern gesetzlich gefordert oder gewünscht
- Ermittlung der latenten Steuern nach BilMoG
- Gesellschafterkontenführung und detaillierte Zinsentwicklung
- E-Bilanz-konforme Übermittlung an die Finanzverwaltung
Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.OKDatenschutzerklärung