Die GoBD konkretisieren die Ordnungsmäßigkeitsanforderungen der Finanzverwaltung an den Einsatz von IT bei der Buchführung und bei sonstigen Aufzeichnungen. Die GoBD wurden durch das BMF-Schreiben vom 14.11.2014 veröffentlicht und gelten für alle Veranlagungszeiträume, die nach dem 31.12.2014 beginnen.

 

Nachfolgend erhalten Sie tiefer greifende Informationen zu den GoBD (diese aufgeführten Dokumente wurden durch die DATEV eG zu Informationszwecken erstellt):